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Vermietung und Verpachtung

Was müssen Vermieter bei der Steuer beachten?


Das geht aufs Haus: Wer eine Immobilie vermietet, muss Bewirtschaftungskosten tragen. Beim Finanzamt lassen diese sich allerdings geltend machen. Prinzipiell werden Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung den Ausgaben gegenübergestellt und steuerlich berücksichtigt.


Abschreibungen bilden dabei einen Sonderfall. Da der Grund und Boden nicht im klassischen Sinne abnutzt, kann seine Anschaffung auch nicht als Werbungskosten deklariert werden. Makler und Kaufpreis, Notarkosten und Grunderwerbsteuer sind deshalb mit Blick auf Grundstück und Gebäude anteilig zu berechnen. Achtung: Wer beim Boden- und Gebäudewert auf Nummer sicher gehen möchte, sollte einen Steuerexperten zurate ziehen. Hat das Finanzamt einmal eine (falsche) Bewertung vorgenommen, bleiben die Steuernachteile für die gesamte Nutzungsdauer des Gebäudes bestehen.


Zinsen, Ausgaben für die Kreditvermittlung und Gebühren für die Grundschuldeintragung sind hingegen direkt als Werbungskosten abziehbar. Das gilt auch für umlagefähige sowie nicht auf die Mieter umlegbare Nebenkosten und Ausgaben für die laufende Pflege, Wartung und Reparatur einer Immobilie. Auch Aufwendungen für die Hausverwaltung sowie Haus-, Mietrechtschutz- oder Mietausfallversicherung gehören in die Steuererklärung.


Die Varianten der möglichen Einnahmen und Ausgaben sind vielfältig und die Masse an Unterlagen sowie die Berechnung häufig unübersichtlich. Daher bietet sich regelmäßig die Zuhilfenahme eines Steuerberaters an, um kein Steuerpotential zu verschenken.

FAQ

Wie viel Steuern zahlt man auf Mieteinnahmen?
Bei Einkünften aus Vermietung wird der persönliche Steuersatz zugrunde gelegt, der auch auf andere Einkünfte gilt. Der niedrigste Einkommensteuersatz liegt aktuell bei 14 Prozent. Der Steuersatz auf Mieteinnahmen und andere Einkünfte steigt progressiv bis auf maximal 42 Prozent.

Was kann man als Vermieter steuerlich absetzen?
Hausgeld lässt sich als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung absetzen. Einzige Voraussetzung: Es darf nur in die Steuererklärung eingetragen werden, wenn der Verwalter das Geld für das gemeinschaftliche Haus bereits ausgegeben hat.

Wo gebe ich Mieteinnahmen in der Steuererklärung an?
Wer Immobilien vermietet, muss die entsprechenden Einnahmen versteuern. Für die korrekte Anmeldung beim Finanzamt ist die Anlage V für Vermietung und Verpachtung vorgesehen.

Was zählt zu Werbungskosten bei Vermietung?
Wer Einnahmen aus Vermietung oder Verpachtung erzielt, darf Werbungskosten steuerlich geltend machen. Dazu zählen Aufwendungen für den Erwerb, für die Sicherung und für die Erhaltung der Mieteinnahmen.

Wie werden Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung berechnet?
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gelten nicht als Gewinn, sondern als Überschusseinkünfte. Demzufolge werden sie durch die Gegenüberstellung der Einnahmen mit den Ausgaben über die Werbungskosten ermittelt.

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