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Selbstanzeige - Vertrauen Sie unserer Unabhängigkeit und Loyalität

Die Voraussetzung für eine wirksame Selbstanzeige ist ab dem 1.1.2015 verschärft worden.


Verlängerung des Offenlegungszeitraums

Der Zeitraum für die nach zu erklärenden Einkünfte hat sich für Fälle unter 50.000 EURO Steuern im Jahr auf 10 Jahre verlängert.


Senkung des maximalen Hinterziehungsbetrags

Eine strafbefreiende Selbstanzeige ist nur noch bei einem Hinterziehungsbetrag von bis zu 25.000 EUR je Tat möglich.


Erhöhung des Strafzuschlages

Zunächst ist ein Strafzuschlag nun schon beim Übersteigen der Grenze von 25.000 EUR fällig (bisher 50.000 EUR). Darüber hinaus wird der Zuschlag von derzeit 5 % erhöht. Abhängig vom Hinterziehungsvolumen wird der Zuschlag wie folgt festgelegt:

über 25.000 EUR bis 100.00 EUR = 10 %

über 100.000 EUR bis 1.000.000 EUR = 15 %

über 1.000.000 EUR = 20 %


Entrichtung der Hinterziehungszinsen

Die Voraussetzungen für eine strafbefreiende Selbstanzeige werden um die sofortige Entrichtung der Hinterziehungszinsen von 6 % pro Jahr erweitert.


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